Individueller Sanierungsfahrplan
Sinnvolle Sanierungsschritte für Ihr Gebäude – mit Blick auf Reihenfolge, Förderfähigkeit, iSFP-Bonus-Schwelle und höhere förderfähige Kosten pro Wohneinheit.
Sie möchten Ihr Wohngebäude oder Nichtwohngebäude energetisch sanieren, eine neue Heizung planen oder Fördermöglichkeiten prüfen? Wir unterstützen Eigentümer, Unternehmen und Gewerbetreibende in Mömbris, Alzenau und Umgebung mit verständlicher Energieberatung, klaren Empfehlungen und einem realistischen Fahrplan für Ihr Gebäude.
Beratung für Eigentümer in Mömbris, im Kahlgrund und in der Umgebung: Sanierungsfahrplan, Fördermittelberatung, Dämmung, Fenster und Heizungsmodernisierung.
Beratung in Mömbris anfragenEnergieberatung für Alzenau und Ortsteile: energetische Sanierung, Heizungstausch, Gebäudehülle und Fördermöglichkeiten verständlich prüfen lassen.
Beratung in Alzenau anfragenNeben Wohngebäuden beraten wir auch zu energetischen Maßnahmen an Nichtwohngebäuden: zum Beispiel Bürogebäude, Praxisräume, Gewerbeeinheiten, Hallen, Werkstätten oder gemischt genutzte Immobilien.
Ein iSFP ist nicht nur ein Maßnahmenplan. Er kann bei passenden förderfähigen Einzelmaßnahmen den Förderbonus sichern und die förderfähige Obergrenze pro Wohneinheit verdoppeln. Mit der BEG-Reform vom 21. Juli 2026 gelten beim Bonus neue Schwellenwerte.
Ab voraussichtlich Q1 2027 kommt der WPB-Bonus für Dämmmaßnahmen an besonders unsanierten Bestandsgebäuden hinzu – ohne Mindestinvestition, für maximal drei Anträge. Voraussetzung ist ein geförderter iSFP. Der iSFP-Bonus gilt außerdem nicht für Anlagen zur Wärmeerzeugung und nicht für jede Förderart. Deshalb prüfen wir vorab, welche Maßnahmen bei Ihrem Gebäude tatsächlich bonusfähig sind.
Nicht „Welche Heizung soll ich kaufen?" ist der erste Schritt, sondern: Was braucht Ihr Gebäude wirklich, damit Sanierung, Förderung und Investition zusammenpassen?
Gebäude einschätzen lassenWir ordnen Maßnahmen nach Priorität, Wirkung und Sinnhaftigkeit für Ihr Gebäude.
Wir helfen, technische Aussagen besser einzuordnen und typische Fehlentscheidungen zu vermeiden.
Wir prüfen, welche Fördermöglichkeiten vor Maßnahmenbeginn relevant sein können – einschließlich der neuen Bonus-Schwellenwerte ab Juli 2026.
Ob Wohngebäude, Gewerbeeinheit oder gemischt genutzte Immobilie: Sie erhalten eine klare fachliche Einschätzung, damit Sie nicht nach Bauchgefühl entscheiden müssen.
Sinnvolle Sanierungsschritte für Ihr Gebäude – mit Blick auf Reihenfolge, Förderfähigkeit, iSFP-Bonus-Schwelle und höhere förderfähige Kosten pro Wohneinheit.
Prüfung relevanter Fördermöglichkeiten für Gebäudehülle, Heizung, Anlagentechnik und energetische Sanierung nach den aktuellen BEG-Regeln.
Einschätzung zu Heizungstausch, Wärmepumpe, vorhandener Heiztechnik und energetischen Voraussetzungen.
Bewertung von Dach, Fassade, Kellerdecke, Fenstern und typischen Wärmeverlusten – auch im Hinblick auf den kommenden WPB-Bonus.
Energieberatung für Büros, Praxen, Gewerbeflächen, Hallen, Werkstätten und gemischt genutzte Gebäude.
Klare Empfehlung für die nächsten Schritte, bevor Sie investieren oder Handwerker beauftragen.
Die Beratung richtet sich an Eigentümer, Vermieter, Unternehmen und Gewerbetreibende, die eine belastbare Entscheidungsgrundlage für energetische Maßnahmen möchten.
Wir prüfen, welche Lösung zum Gebäude, zur Nutzung und zu möglichen Sanierungsschritten passt.
Wir klären, welche Möglichkeiten vor dem Start geprüft werden sollten – inklusive der neuen Bonus-Schwellenwerte.
Wir zeigen, wo Ihr Gebäude Energie verliert und welche Maßnahmen sinnvoll sind.
Wir entwickeln eine Reihenfolge, die technisch und finanziell nachvollziehbar ist.
Der Ablauf ist bewusst einfach gehalten: erst verstehen, dann bewerten, dann entscheiden.
Sie schildern kurz Ihr Gebäude, Ihre Situation und das geplante Vorhaben.
Wir prüfen, welche Beratung für Ihr Anliegen sinnvoll ist und welche Unterlagen hilfreich sind.
Heizung, Gebäudehülle, Verbrauch, Nutzung und Sanierungsziel werden fachlich betrachtet.
Sie erhalten eine klare Empfehlung, welche Maßnahmen und Förderthemen – einschließlich iSFP-Bonus und WPB – relevant sind.
Dann starten Sie mit einer fachlichen Einschätzung, bevor Sie Angebote vergleichen oder Maßnahmen beauftragen. So wird aus einer Idee ein sinnvoller Sanierungsplan.
Wir beraten Eigentümer, Unternehmen und Gewerbetreibende in Mömbris, Alzenau, im Kahlgrund, im Landkreis Aschaffenburg und am bayerischen Untermain. Dadurch bleibt die Beratung regional, praxisnah und auf typische Bestandsgebäude der Umgebung ausgerichtet.
Grundsätzlich bevor Sie Handwerker beauftragen oder Angebote unterschreiben. So können technische Anforderungen, Fördermöglichkeiten und sinnvolle Sanierungsschritte rechtzeitig geprüft werden.
Ja. Neben Wohngebäuden beraten wir auch zu Nichtwohngebäuden wie Bürogebäuden, Praxen, Gewerbeflächen, Hallen, Werkstätten oder gemischt genutzten Immobilien.
Ja. Gerade beim Heizungstausch ist wichtig, ob das Gebäude, die Heizflächen, die Nutzung und der energetische Zustand zur geplanten Lösung passen. Eine isolierte Entscheidung kann später teuer werden.
Ja. Wir prüfen, welche Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben relevant sein können – einschließlich der neuen Regelungen der BEG-Reform vom 21. Juli 2026. Da Bedingungen regelmäßig angepasst werden, sollte die Prüfung immer vor Beginn der Maßnahme erfolgen.
Die Beratung eignet sich für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, ältere Wohngebäude, Gewerbeeinheiten, Bürogebäude, Praxen, Hallen, Werkstätten und gemischt genutzte Immobilien.
Nein. Neben Mömbris und Alzenau beraten wir auch Eigentümer und Unternehmen in der Umgebung, im Landkreis Aschaffenburg und am bayerischen Untermain.
Ein individueller Sanierungsfahrplan zeigt, welche Maßnahmen bei einem Gebäude sinnvoll sind und in welcher Reihenfolge sie umgesetzt werden können. Bei passenden iSFP-fähigen Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle oder Anlagentechnik kann ein Bonus von 5 Prozentpunkten auf den Grundfördersatz möglich sein – seit der BEG-Reform vom 21. Juli 2026 allerdings erst ab einem Mindestinvestitionsvolumen je Antrag: 30.000 € bei 1 Wohneinheit, bei mehreren WE entsprechend höher (z. B. 60.000 € bei 3 WE). Der Bonus gilt nur auf den Betrag, der diese Schwelle übersteigt. Wird der iSFP-Bonus gewährt, verdoppeln sich auch die Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben – etwa von 30.000 € auf 60.000 € für die erste Wohneinheit. Eine Summierung über mehrere Anträge ist nicht möglich. Ab voraussichtlich Q1 2027 ist der iSFP außerdem Voraussetzung für den WPB-Bonus bei Dämmmaßnahmen – ohne Mindestinvest, für max. 3 Anträge. Deshalb sollte der iSFP möglichst vor Angeboten, Beauftragung und Förderantrag geprüft werden.