Allgemeine Geschäftsbedingungen von

Energieberatung Spessart

Lindenallee 13

63869 Heigenbrücken

– im Folgenden als Auftragnehmer bezeichnet –

§ 1 Allgemeines


1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im weiteren Text AGB genannt) gelten für sämtliche
Leistungen zwischen den Vertragspartnern, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes
vereinbart ist.

2. Abweichende entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden vom Auftragnehmer nicht
anerkannt, es sei denn, daß der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
Die AGB des Auftragnehmers gelten auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis
entgegenstehender oder von ihren AGB abweichenden Bedingungen des Auftraggebers die Leistung
an ihn vorbehaltlos erbringt.

§ 2 Vertragsschluss

1. Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Der Auftraggeber ist an seine Bestellung 4 Wochen gebunden,
soweit ihm nicht ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, von dem er rechtswirksam Gebrauch macht.

§ 3 Schriftform

1. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

§ 4 Preise und Preiserhöhungen

1. Die Preise sind EURO-Preise. Alle genannten Preise sind Bruttopreise.
2. Grundlage für die Berechnung der Leistungen des Auftragnehmers ist das jeweilige individuell kalkulierte
Angebot zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, sofern nichts anderes vereinbart ist.

§ 5 Lieferungen, Leistungen, Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
1. Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich zugesagt worden sind.
2. Voraussetzung für die ordnungsgemäße Erfüllung der Leistungen des Auftragnehmers ist,
daß der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten umfassend und rechtzeitig nachkommt.
Die Leistungspflichten des Auftragnehmers ruhen, solange der Auftraggeber seine vertraglichen
Mitwirkungs-pflichten nicht erfüllt hat. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer die Verzögerung zu
vertreten hat.

3. Angaben, welche zur Erstellung der vereinbarten Leistung erforderlich sind, sind unverzüglich an den
Auftragnehmer zu leiten; außerdem sind relevante Dokumente auszuhändigen.

4. Kommt der Auftragnehmer mit seiner Leistungspflicht in Verzug, kann der Auftraggeber
entsprechend den gesetzlichen Regelungen vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche
auf Schadens-ersatz sind in dem in § 8 geregelten Umfang ausgeschlossen.

§ 6 Leistungserschwernis und Unmöglichkeit
1. Der Auftragnehmer wird von seiner Leistung freigestellt, falls ihm die Leistungserbringung
unmöglich wird. Der Auftraggeber ist in diesen Fällen berechtigt, nach den gesetzlichen
Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere
Schadensersatzansprüche sind gemäß dem in §8 geregelten Umfang ausgeschlossen.

2. Sollte der Auftragnehmer die Leistungserbringung nur unter erschwerten, vom
Auftraggeber zu vertretenden Umständen möglich sein, (z.B. wegen Verletzung seiner
Mitwirkungspflichten), ist der Auftraggeber verpflichtet, etwaige Hindernisse nach
Aufforderung des Auftragnehmers zu beseitigen. Bis zur Beseitigung ruhen die Leistungspflichten
des Auftragnehmers. Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht innerhalb angemessener Frist nicht
nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag zu
kündigen. Der Auftraggeber hat in diesem Falle bereits erbrachte Leistungen auf der Basis der
aufgewendeten Zeit mit einem Stundensatz von 150,00 € zu entgelten. Weitergehende Rechte
des Auftragnehmers bleiben hiervon unberührt.

§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Die vom Auftragnehmer gelieferte Leistung bleibt Eigentum des Auftragnehmers bis zur
vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, bei Unternehmern bis zur Erfüllung sämtlicher gegen
ihn bestehenden Forderungen. Ist der Auftraggeber Verbraucher, darf er über die
gelieferte Leistung bis zu deren vollständiger Bezahlung nicht verfügen.

§ 8 Haftung
1. Der Auftragnehmer haftet bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften,
soweit sich aus dem Nachfolgenden nichts anderes ergibt.
2. Für den Erfolg, welcher aus der Beratung resultiert, kann mit Rücksicht auf die Aufgabenstellung
des Auftragnehmers nicht garantiert werden. Der Haftungsumfang beschränkt sich zunächst auf die Honorarhöhe,
jedoch sind Personenschäden von der Haftungsbeschränkung ausgenommen.
3. Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund,
sind ausgeschlossen, soweit nicht nach gesetzlichen Regelungen zwingend gehaftet wird, so etwa bei Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des
Auftragnehmers oder vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen;
– bei sonstigen Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers
oder
– einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen;
– bei Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht)
des Auftragnehmers oder dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht
wurden, in diesem Fall jedoch nur für vertragstypische und vorhersehbare Schäden;
– wenn Beratungs- und/oder Berechnungsfehler darauf beruhen, daß die verwendete Software fehlerhaft ist
und/oder entgegen den einschlägigen Vorschriften programmiert ist.
Schäden dieser Art sind an den Hersteller/Programmierer der entsprechenden Software zu richten.
4. Sämtliche etwaige Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer verjähren nach spätestens 2 Jahren.
Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit des Schadens, jedoch spätestens nach Abschluss der vertraglich
vereinbarten Tätigkeit. Bei unberechtigter Reklamation ist der Auftraggeber zur Kostenübernahme der Prüfung verpflichtet.
5. Die Erbringung der Leistung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik, als diese gelten die einschlägigen Normen
der betroffenen Gewerke zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

§ 9 Zahlungsbedingungen

1. Rechnungen des Auftragnehmers sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.
Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf das auf der Rechnung angegebene
Geschäftskonto des Auftragnehmers geleistet werden. Der Rechnungsbetrag wird mit dem Datum
der Rechnungsstellung oder mit Übergabe des Berichtes oder dergleichen fällig.
2. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten am aktuellen
Projekt bis zum Zahlungseingang einzustellen. Im Verzugsfall fallen ab dem 1. Verzugstag Verzugszinsen
in Höhe von 4,5% zuzüglich des jeweils gültigen Diskontsatzes an.

§ 10 Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort, Datenschutz
1. Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrage Gerichtsstand Aschaffenburg.
3. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Bei Verbrauchern bleiben die gesetzlichen
Regelungen über die Gerichtsstände hiervon unberührt.
4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die im Zusammenhang der Geschäftsbeziehung enthaltenen Daten des
Auftraggebers im Rahmen der Datenschutzgesetze zu speichern. Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer
hierzu ausdrücklich sein Einverständnis. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte ist ausgeschlossen.

§ 11 Leistungsumfang/ -ausschluss
1. Die Übereinstimmung von Angeboten und deren Ausführung mit sämtlichen Normen,
Zulassungen und Herstellervorgaben sind nicht Gegenstand unserer Leistungen im Rahmen einer
vom Fördermittelgeber geforderten Baubegleitung.
2. Die Kontrolle und Freigabe von Handwerkerrechungen ist nicht im Leistungsumfang enthalten. Es werden
ausschließlich die Angaben geprüft, die vom Fördermittelgeber verlangt werden.

§ 12 Schlussbestimmungen

1. Sollte der Auftragnehmer in Folge Arbeitskampf, höherer Gewalt, Krieg, Aufruhr oder anderen für den
Auftragnehmer unabwendbaren Umständen gehindert sein, seine vertraglichen Leistungen zu erbringen,
ist der Auftragnehmer für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit von der Pflicht zur
Leistung befreit. Die Ausführungsfristen verlängern sich entsprechend. Sieht sich der Auftragnehmer aus
den vorstehend genannten Gründen an der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gehindert, wird sie
dies unverzüglich dem Auftraggeber anzeigen. Sobald zu übersehen ist, zu welchem Zeitpunkt die Arbeiten
wieder aufgenommen werden können, wird der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber mitteilen.
2. Soweit Arbeiten in den Räumen des Auftraggebers durchgeführt werden, sind vom Auftragnehmer
und seinen Mitarbeitern die beim Auftraggeber geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften sowie
Ordnungsbestimmungen einzuhalten.
3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, ihre Ansprüche aus diesem Vertrag auf eine Gesellschaft,
deren Gesellschafter sie ist, zu übertragen.
4. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
5. Für diesen Vertrag ist deutsches Recht gültig. Ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Parteien Aschaffenburg.
Der Erfüllungs- und Leistungsort ist ebenfalls Aschaffenburg.
6. Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen
Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vereinbarung gilt zwischen den Parteien eine Regelung
als vereinbart, die der unwirksamen wirtschaftlich gleich ist.

Stand 01.11.23